I. Verkäufer; Geltungsbereich
II. Auftrag (Kauf)
III. Abwicklung von Kaufaufträgen / Einzelkauf und regelmäßiger Kauf von Sachwerten
IV. Lagerung der Sachwerte, Lagergebühren
V. Beendigung der Lagerung, Verkauf von Sachwerten durch den Kunden
VI. Risikohinweise und Haftung
VII. Widerrufsrecht
VIII. Haftungsbegrenzung und Schadensersatzansprüche
IX. Datenschutzerklärung / Einwilligung in die Verarbeitung und Nutzung von Daten
X. Mitwirkungs- u. Sorgfaltspflicht des Kunden, Abtretung
XI. Schlussbestimmungen
I. Verkäufer; Geltungsbereich
(1) Vertragspartner und Betreiber des Online-Sachwertdepots ist: GranValora GmbH & Co. KG, (nachfolgend "GranValora"), Im Dachsstück 9, 65549 Limburg, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE306376982, Telefon +49 6431/49589-80, Fax: +49 6431/49589-89, E-Mail: kontakt@granvalora.de, Homepage: www.granvalora.de.
(2) Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der GranValora aus den Bereichen Edelmetalle, Diamanten, Technologiemetalle, Seltene Erden (nachfolgend "Sachwerte") sowie deren Lagerung und Verwaltung erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB"). Diese AGB sind Grundlage des jeweiligen Auftrages mit GranValora, auch wenn dieser Auftrag über das sog. Online-Sachwertdepot von GranValora oder in sonstiger Weise im Wege des Fernabsatzes bzw. des elektronischen Geschäftsverkehrs abgeschlossen wurde. Diese AGB gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen GranValora mit Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend "Kunde"). AGB des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn GranValora deren Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen hat oder auf ein Schreiben Bezug genommen hat, das die AGB des Kunden enthält.
II. Auftrag (Kauf)
(1) GranValora bietet ihren Kunden den Kauf der Sachwerte zu den im Internetauftritt (www.granvalora.de), Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltenen Angeboten und Preisangaben von GranValora an. Diese sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Insoweit beinhaltet das sog. Kaufauftragsformular von GranValora bzw. die Warenpräsentation im Online-Sachwertdepot von GranValora ebenfalls noch kein verbindliches Verkaufsangebot. Das Angebot zum Abschluss eines Kaufaufrages und ggf. eines Lagervertrages geht von dem Kunden aus, indem er entweder das Kaufauftragsformular vollständig ausfüllt und unterzeichnet bzw. der Kunde nach vollständigem Ausfüllen der Auftragsseite den Button "Zahlungspflichtigen Auftrag schließen" anklickt. Wir sind berechtigt, diesen Auftrag innerhalb von zwei Arbeitstagen zu bearbeiten und insbesondere gemäß nachfolgendem Absatz (2) anzunehmen, damit der Auftrag verbindlich zustande kommt. Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge insbesondere solcher Kunden abzulehnen, die sich bei früheren Aufträgen als zahlungssäumig oder in sonstiger Weise als unzuverlässig erwiesen haben. Individuelle Änderungen dieser AGB sind nicht möglich.
(2) Der Kunde kauft bei GranValora die Sachwerte unter Angabe und Beachtung der jeweiligen (Minimal-)Mengen und Stückelungen. Mit Übersendung des Auftrags (sog. Kaufauftrag) bzw. bei Online-Aufträgen nach vollständigem Ausfüllen der Auftragsseite und Anklicken des Button "Zahlungspflichtigen Auftrag schließen" bietet der Kunde GranValora den Auftragsschluss an. Dieser kommt erst zustande, wenn die GranValora den Kauf mit einer Ausführungsbestätigung in Textform ausdrücklich bestätigt. Mit dieser Ausführungsbestätigung werden die aktuellen Sachwertpreise des Handelstages nicht zugesichert und nicht vertraglich vereinbart, sondern erst mit Ausführung und dem Erwerb der Sachwerte (siehe III. Ziffer 4). Die Ausführungsbestätigung gilt gleichzeitig als Beleg hinsichtlich des Auftragsinhalts. Im Falle eines internetgestützten Kaufes ist die unverzüglich nach Eingang automatisiert erstellte E-Mail mit einer Bestellbestätigung keine Annahmeerklärung und kein Auftragsschluss.
III. Abwicklung von Kaufaufträgen / Einzelkauf und regelmäßiger Kauf von Sachwerten
(1) Der Auftrag (Erwerb der Sachwerte) wird von GranValora erst durchgeführt, wenn der Kaufpreis und etwaig vereinbarte Gebühren bezahlt sind. Mit jeder Kaufpreiszahlung des Kunden auf das Bankkonto von GranValora beauftragt er GranValora Edelmetalle, Diamanten, Technologiemetalle und/oder Seltene Erden in physischer Form bei anerkannten und zertifizierten Rohstoffgroßhändlern, Prägeanstalten und/oder Edelmetallhändlern unter Berücksichtigung der unter III. Ziffer (2) genannten Bedingungen und Voraussetzungen zu erwerben. Gekauft werden Edelmetallbarren ausschließlich in bankenüblicher Erhaltung mit einem Feingehalt von mind. 999/1000, die von Herstellern stammen, die der "Good Delivery List of Acceptable Refiners" der "Londoner Bullion Market Association"(LBMA) angehören . Dabei wird der Kauf solcher Barren angestrebt, die ein günstiges Verhältnis zwischen Aufgeld und Größe aufweisen.
(2) Die gewünschten Sachwerte gibt der Kunde auf dem Kaufauftragsformular bzw. bei einem Online-Auftrag in seinem Kundenbereich an. Einzelzahlungen ohne Sparplan sind ab 500 Euro möglich. Beauftragt der Kunde GranValora mit regelmäßigen Sachwertkäufen, hat er die Kaufpreiszahlung in monatlichen Beträgen zu leisten, wobei der Mindestbetrag 25 Euro monatlich beträgt. Die Höhe (bzw. die prozentuale Gewichtung) des regelmäßigen Kaufbetrages pro Sachwert wird vom Kunden auf dem Kaufauftragsformular bzw. bei einem Online-Auftrag in seinem Kundenbereich gewählt.
Hat der Kunde die Dynamisierung seiner Sparrate beantragt, wird diese erstmalig 12 Monate nach der ersten Sparrate vorgenommen. In der Folge wird die Sparrate alle 12 Monate angepasst. Die Erhöhung erfolgt in Höhe des im Kaufauftrag angegebenen Prozentsatzes und bezieht sich auf die jeweils aktuelle Sparrate. Vier Wochen vor jeder Anpassung wird der Kunde über die geplante Anpassung informiert. Bei erteilter Einzugsermächtigung ist ein Widerruf bis zu 14 Tage vor dem Einzugstermin möglich. Eine Änderung der Höhe der Anpassungen oder eine endgültige Beendigung kann der Kunde jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen beantragen.
(3) Zuzahlungen ab 25 Euro sind jederzeit für alle Aufträge möglich. Es reicht die Überweisung auf das Konto der GranValora unter Angabe des Namens und der jeweiligen Auftragsnummer. Im Übrigen unterliegt der Auftrag zum Kauf von Sachwerten keiner Laufzeit. Einzelkäufe werden einmal wöchentlich, jeweils am Freitag getätigt. Der Erwerb von Sachwerten bei regelmäßigen Sachwertkäufen erfolgt zweimal im Monat (grundsätzlich zum 1. und zum 15. eines Monats und zwar gemäß nachstehenden Grundsätzen jeweils freitags). Fällt ein Freitag auf einen gesetzlichen Feiertag oder ist der Sachwerthandel an einem Freitag aus einem sonstigen wichtigen Grund (insbesondere krankheitsbedingter Ausfall der Geschäftsführung von GranValora, Aussetzung des Handels) nicht möglich, findet der Erwerb am nächstmöglichen Handelstag statt.
(4) Für den Sachwertkauf werden alle eingehenden bzw. abgebuchten Zahlungen berücksichtigt, die bis um 11 Uhr des Handelstages verbucht werden konnten. Die vom Kunden an GranValora überwiesenen Gelder bleiben unverzinst. Als vereinbart gelten die am Tag der Ausführung (unter der Auflage der Bedingungen der Kaufpreiszahlung unter III. Ziffer 1) gültigen Preise. Zur Orientierung werden täglich Preislisten unter www.granvalora.de veröffentlicht. Bei den Edelmetallen wird grundsätzlich immer zu den aktuellen Edelmetallpreisen von Heraeus um 12 Uhr für verarbeitete Produkte des jeweiligen Handelstages gekauft. Die Kaufsumme entspricht dem Kaufbetrag abzüglich der vereinbarten Gebühren.
(5) Für die Einrichtung von Sparplänen kann eine Einrichtungsgebühr erhoben werden. In diesem Fall werden 70 % aller eingehenden Zahlungen zunächst zur Deckung der Einrichtungsgebühr verwendet. Darüber hinausgehende Beträge werden zum Kauf der Sachwerte verwendet. Eine Erstattung der Einrichtungsgebühr ist auch im Falle einer Beendigung des Auftrages nicht vorgesehen. Bei Erhöhungen der Sparraten wird die vereinbarte Einrichtungsgebühr auch auf den Erhöhungsbetrag fällig.
(6) GranValora ist zur Ausführung von Aufträgen zum Kauf von Sachwerten nur insoweit verpflichtet, als der Kunde in ausreichender Höhe Kaufbeträge zur Ermöglichung der Ausführung gezahlt hat. Führt GranValora den Auftrag ganz oder teilweise nicht aus, so wird sie den Kunden unverzüglich unterrichten. Die Lieferverpflichtung von GranValora beschränkt sich auf die von ihren Lieferanten gelieferten Güter ("beschränkte Gattungsschuld"). Als vereinbart gelten die am Tag der Ausführung (Erwerbs) gültigen Preise für Ankaufs- und Verkaufsgeschäfte in Euro. Zur Orientierung werden regelmäßig Preislisten unter www.granvalora.de veröffentlicht; diese können von den am Tag der Ausführung gültigen Preisen abweichen. GranValora behält sich vor, von dem Auftrag zurückzutreten, falls die Lieferanten die zur Deckung des Geschäfts mit dem Kunden benötigten Güter nicht liefern. Dies gilt nicht, wenn GranValora den Lieferengpass selbst zu vertreten hat. GranValora behält sich darüber hinaus vor, in bestimmten Einzelfällen vom Auftrag zurückzutreten. Rücktrittsgründe sind insbesondere, aber nicht ausschließlich: kurzfristige Erhöhung der Bezugspreise von mehr als 10% gegenüber den kalkulierten Bezugspreisen, unerwartet hohes Auftragsvolumen, Engpässe im Bereich der Lagerkapazitäten, schlechte Bonität oder falsche Angaben des Kunden im Zusammenhang mit dem Auftragsabschluss. GranValora verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über den Rücktritt und dessen Gründe zu informieren und den Kaufpreis umgehend zurückzuerstatten.
(7) Die vom jeweiligen Kunden erworbenen Sachwerte werden diesem kontenmäßig nach Gewicht und Wert gutgeschrieben und können auch den Bruchteil einer Gewichtseinheit ausmachen. Gewicht und Wert der Sachwerte werden auf sechs Stellen hinter dem Komma angegeben und können im Kundenbereich des Sachwertdepots von GranValora jederzeit von den Kunden eingesehen werden.
IV. Lagerung der Sachwerte, Lagergebühren
(1) Der Kunde beauftragt GranValora, die von ihm erworbenen oder eingelieferten Sachwerte in das für den jeweiligen Sachwert vorgesehene Lager zu liefern und einzulagern. Die Sachwerte werden derzeit in Deutschland bei der Fa. Metlock GmbH in Frankfurt am Main zollfrei gelagert. Je nach Sachwert und Herkunft wird die Lagerung in einem zoll- und umsatzsteuerfreien Transitlager vorgenommen. Sofern per Einlieferungsliste nichts anderes vereinbart wurde, stimmt der Kunde der Sammelverwahrung zu. Eine direkte Auslieferung von Sachwerten an den Kunden ist nur unter den Voraussetzungen nach V. Ziffer (4) möglich.
(2) Der Kunde erwirbt Miteigentum an den Sachwerten nach Bruchteilen, es sei denn, er würde ein vollständiges Gebinde erwerben. Hieraus ergeben sich Verfügungsbeschränkungen, auf die §§ 741 ff BGB und §§ 1008 bis 1011 BGB wird hingewiesen. Insbesondere kann der Kunde als Miteigentümer nach Bruchteilen nur über sein Recht an der Sache verfügen und dieses veräußern, nicht jedoch die Herausgabe seines Anteils an dem Gebinde verlangen. Kunden können daher z. B. keine physische Lieferung ihres Anteils an einem Barren oder einem Gebinde verlangen. Ist der Kunde Eigentümer ganzer Barren, Diamanten oder Gebinde, gelten die Vorschriften unter V. Ziffer (4) dieser AGB zur physischen Auslieferung sinngemäß. GranValora ist berechtigt, den Miteigentumsanteil des Kunden an dem Gebinde durch einen gleichwertigen Miteigentumsanteil an einem anderen Gebinde desselben Produktes zu ersetzen, soweit dies wirtschaftlich erforderlich ist. Von den Beschränkungen des § 181 BGB wird GranValora insoweit befreit.
(3) GranValora darf die Sachwertbestände ihrer Kunden nicht verleihen, sicherungsübereignen, verpfänden, beleihen oder sonst über sie verfügen.
(4) Die jährliche Lagergebühr (inklusive Umsatzsteuer) beträgt für Gold: 0,8 % | Silber, Platin, Palladium, Iridium, Ruthenium und Diamanten: 0,9 % | Technologiemetalle und Seltene Erden: 1,5 % pro Jahr des durchschnittlich eingelagerten Wertes. Die Lagergebühr wird tagesaktuell bezogen auf den gelagerten Gesamtbestand berechnet. Bei unterjährigem Verkauf oder Entnahme des Bestandes entsteht die Lagergebühr zeitanteilig. Die Lagergebühr wird jährlich im Nachhinein nach entsprechender Rechnungsstellung fällig. Sie kann per SEPA-Lastschrift, durch Überweisung oder durch den Verkauf von Sachwerten (prozentual entsprechend der gehaltenen Anteile) beglichen werden. Gerät der Kunde mit der Zahlung der Lagergebühren mehr als 30 Tage in Verzug, so ist GranValora berechtigt, anteilig Sachwerte des Kunden zur Deckung der Lagergebühren zum aktuellen Marktpreis zu veräußern.
(5) Der Kunde erhält einmal pro Monat einen Lagerbestandsauszug; GranValora ist berechtigt, diesen elektronisch per E-Mail oder im Kundenkonto zur Verfügung zu stellen. Sofern innerhalb eines Monats kein Widerspruch gegenüber GranValora erfolgt ist, gilt der Bestand als vom Kunden bestätigt.
(6) Mittelverwendungs- bzw. Lagerbestandskontrolle
GranValora verpflichtet sich, einen Mittelverwendungskontrolleur zu beauftragen, der mindestens einmal im Jahr feststellt, ob die vom Kunden erworbenen Sachwerte physisch eingelagert wurden und vorhanden sind.
Die Mittelverwendungskontrolle darf ausschließlich durch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte oder entsprechende Gesellschaften vorgenommen werden.
Der Kunde erkennt an, dass etwaige eigene Schadensersatzansprüche gegenüber dem Mittelverwendungskontrolleur der Höhe nach in gleicher Weise beschränkt sind, wie etwaige Schadensersatzansprüche von GranValora gegenüber dem Mittelverwendungskontrolleur. Bei der Vereinbarung einer Haftungsbegrenzung mit dem Mittelverwendungskontrolleur wird sich GranValora an dem Branchenstandard orientieren.
Im Falle der Insolvenz der GranValora steht dem Kunden ein Aussonderungsrecht gemäß § 47 der Insolvenzordnung zu.
V. Beendigung der Lagerung, Verkauf von Sachwerten durch den Kunden
(1) Die Einlagerung der Sachwerte erfolgt grundsätzlich auf unbestimmte Zeit.
(2) Der Kunde kann die Einlagerung der Sachwerte jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen bzw. beenden durch:
a) Übertragung der Sachwerte auf andere Kunden von GranValora und Mitteilung dieser Übertragung gegenüber der GranValora in Schriftform,
b) Beauftragung von GranValora zur physischen Auslieferung an den Kunden gemäß nachfolgenden Regelungen und Voraussetzungen unter Ziffer (4).
c) Verkauf der Sachwerte. Der Kunde ist Eigentümer der von ihm erworbenen Sachwerte und kann diese jederzeit eigenständig verkaufen. Ein Recht auf Verkauf oder Barausgleich gegenüber GranValora besteht nicht.
(3) Eine Kündigung des Lagervertrages durch GranValora kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Ein wichtiger Grund in diesem Sinn liegt insbesondere vor, wenn GranValora ihrerseits die Lagerräume gekündigt werden und keine geeigneten Ersatzlagerräume beschafft werden können oder aufgrund der Änderung gesetzlicher Bestimmungen die Fortsetzung des Lagervertrages unmöglich oder unzumutbar wird.
(4) Die physische Auslieferung von Bruchteilseigentum kann der Kunde nur verlangen, soweit der Wert der ihm zugewiesenen Verrechnungseinheiten dem Wert vollständiger Gebinde bzw. Barren oder Diamanten zum Zeitpunkt der Kündigung entspricht. Unvollständige Gebinde kann der Kunde durch Zuzahlung auffüllen. Sofern eine Zuzahlung erforderlich ist, um eine Auslieferung vornehmen zu können, wird GranValora dem Kunden den erforderlichen Zuzahlungsbetrag mitteilen. Auslieferungsort für die Gebinde bzw. Barren oder Diamanten ist der jeweilige Lagerort. Sämtliche mit der Auslieferung im Zusammenhang stehenden Kosten, wie z. B. anfallende Steuern, Zölle, Transportkosten, Versicherungen oder weitere Abgaben hat der Kunde zu tragen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Erhalt von Barren, Diamanten oder Gebinden in bestimmten Größen oder Stückelungen oder eines bestimmten Herstellers. Die Auslieferung von Sachwerten erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Frist für eine physische Auslieferung beträgt längstens 4 Wochen ab Zugang der Kündigung des Kunden bei GranValora. Bei der Auslieferung von Gold werden lediglich die Kosten für den versicherten Versand in Rechnung gestellt. Für alle anderen Sachwerte beträgt die Gebühr für Auslieferung oder Abholung 150,00 EUR inkl. der anfallenden USt. und wird dem Kunden von GranValora gesondert in Rechnung gestellt. Diese Rechnung ist vor der physischen Auslieferung zur Zahlung durch den Kunden an GranValora fällig.
(5) GranValora ist nicht verpflichtet, Sachwerte des Kunden anzukaufen oder aktiv beim Verkauf der Sachwerte durch den Kunden mitzuwirken. GranValora unterstützt jedoch die Kunden beim Wiederverkauf der Sachwerte an die Industrie, Metallhändler, andere Kunden von GranValora oder sonstige Käufer.
(6) GranValora weist darauf hin, dass die steuerliche Behandlung des Sachwertverkaufs in den Verantwortungsbereich des Kunden fällt. Die Klärung der Frage, ob beim Kunden durch die Veräußerung ein steuerlicher Vorgang verwirklicht oder ausgelöst wird, obliegt diesem selbst. Der Kunde ist ggf. selbst gegenüber den Finanzbehörden erklärungs- und abgabepflichtig. GranValora kann diesbezüglich keine Steuerberatung anbieten und verweist auf die steuerberatenden Berufe.
(7) Der Kunde wurde darauf hingewiesen, dass er die jeweils anfallende Umsatzsteuer des Verbringungslandes zu entrichten hat. Weiterhin sind die gesetzlichen Vorgaben der jeweiligen Verbringungsländer zu beachten.
VI. Risikohinweise und Haftung
(1) GranValora und ihre Vermittler bieten dem Kunden keine Beratung im Hinblick auf den An- oder Verkauf von Sachwerten. Jegliche Kaufentscheidung des Kunden hat dieser selbst zu verantworten. GranValora kann und wird dem Kunden keine verbindlichen Auskünfte über Preisentwicklungen, Handelbarkeit, Marktentwicklungen oder ähnliche wirtschaftliche Prognosen über die Sachwerte erteilen.
(2) Die Sachwerte können erheblichen Preisschwankungen (sog. Volatilität) unterliegen, die auf verschiedenen nicht vorhersehbaren Entwicklungen beruhen können. Es besteht deshalb die Möglichkeit, dass die Sachwerte nur mit einem Verlust wieder veräußert werden können. GranValora übernimmt keinerlei Gewähr für künftige positive Marktpreisentwicklungen für die Sachwerte und haftet nicht für Verluste des Kunden. Darüber hinaus besteht das Risiko von Währungsverlusten, sofern die Sachwerte in Fremdwährungen gehandelt werden.
(3) Es besteht ferner das Risiko, dass der Handel mit den jeweiligen Sachwerten vollständig zum Erliegen kommt und der Kunde seine Sachwerte nicht veräußern kann. GranValora übernimmt keinerlei Gewähr, Garantie oder Zusicherung, dass der Kunde seine Sachwerte wieder veräußern kann und wird nicht für dadurch entstehende Verluste haften.
(4) GranValora handelt mit Sachwerten. GranValora und ihre Vermittler erbringen diesbezüglich keine Finanzdienstleistungen, führen keine Anlageberatung durch und werden auch nicht als Vermögensverwalter tätig.
(5) Werden die Sachwerte länger als ein Jahr gehalten, fällt in Deutschland derzeit auf die erzielten Gewinne keine Spekulationssteuer oder Einkommensteuer bei Verkauf an. Da die Sachwerte in einem Zolllager und Umsatzsteuerlager eingelagert werden, fällt Umsatzsteuer nur dann an, wenn der Kunde die physische Herausgabe der Sachwerte verlangt. Es könnte zu Änderungen im Steuerrecht kommen und diese Änderungen könnten ggf. eine nachteilige Ertragsentwicklung zur Folge haben.
(6) Der Kunde ist zu 100 % Eigentümer der erworbenen Sachwerte und erwirbt physisches Eigentum. Dieses gilt als Sondervermögen und ist im Falle einer Insolvenz der GranValora durch ein Aussonderungsrecht geschützt. Konkret bedeutet das, dass der Kunde im Fall einer Insolvenz vom Insolvenzverwalter die Herausgabe seiner Sachwerte fordern kann. Es kann aber nicht garantiert werden, dass der Insolvenzverwalter dem Kunden bei der Veräußerung seiner Sachwerte behilflich sein wird oder eine neue Lagerungsoption anbieten kann.
VII. Widerrufsrecht
(1) Das Widerrufsrecht des Kunden ist gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB für den Kauf von Sachwerten ausgeschlossen, da der Auftrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die GranValora keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Aus diesem Grund besteht aufgrund gesetzlicher Ausnahmevorschrift (§ 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB) auch für Fernabsatzverträge mit Verbrauchern kein Widerrufsrecht des Verbrauchers. Der Auftrag des Kunden wird also unmittelbar verbindlich und kann vom Kunden nicht widerrufen werden.
(2) Schließt der Kunde einen Einlagerungsvertrag für die von ihm eingelieferten Sachwerte ab, steht dem Kunden für den Einlagerungsvertrag das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Absatz 1 (kein Widerrufsrecht beim Kauf von Sachwerten) bleibt davon unberührt. Im Falle des Widerrufes ist vom Kunden anzugeben, wie mit eventuell bereits gekaufter und eingelagerter Ware verfahren werden soll. Dabei sind die Regelungen in Ziffer V zu beachten.
Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen den Einlagerungsvertrag (im Folgenden: Vertrag) zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die GranValora GmbH & Co. KG, Im Dachsstück 9, 65549 Limburg, Tel.: + 49 6431 49589-80, Telefax: + 49 6431 49589-89, E-Mail: kontakt@granvalora.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
VIII. Haftungsbegrenzung und Schadensersatzansprüche
(1) Für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von GranValora, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei Schäden, die unter eine von GranValora gewährte Garantie, Zusicherung oder eine von GranValora übernommenes Beschaffungsrisiko fallen, haftet GranValora nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt. Für nicht unter Satz 1 fallende Schäden haftet GranValora bei leichter Fahrlässigkeit nur auf Ersatz der vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden und nur, soweit eine Pflicht, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung dieses Auftrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte (Kardinalpflicht), durch GranValora, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verletzt worden ist. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es obliegt dem Kunden auftretende Mängel, Störungen oder Schäden GranValora unverzüglich anzuzeigen.
(2) GranValora haftet nicht für Schäden, die auf Ursachen beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von GranValora liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich von GranValora unterliegen.
(3) Sofern der Kunde das Internetangebot von GranValora nutzt, haftet GranValora nicht für Fehlfunktionen des Internets, das Verschulden technischer Dienstleister oder die verzögerte Aktualisierung online verfügbarer Daten. Vor dem Kauf sollte der Kunde daher immer den persönlichen Kontakt zu den Mitarbeitern von GranValora suchen.
(4) Wenn GranValora für vollständigen oder teilweisen Verlust des Gutes Ersatz zu leisten hat, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Lagerung zu ersetzen.
IX. Datenschutzerklärung / Einwilligung in die Verarbeitung und Nutzung von Daten
GranValora misst dem Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden einen hohen Stellenwert bei. Die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz und die Datensicherheit sind für GranValora selbstverständlich. GranValora verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten aus diesem Auftrag nur zum Zwecke der Abwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für eigene Werbeaktionen.
Sollte der Auftrag durch einen Vermittler zustande gekommen sein, so willigt der Kunde ein, dass GranValora diesem Vermittler, personen- und vertragsbezogenen Kundendaten (Daten aus dem Auftragsformular, Daten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Auftrages, wie Bestände und Transaktionen, Erträge und Kosten, Gebühren und/oder steuerrelevante Daten) für Zwecke der Kundenberatung und -betreuung übermittelt und von diesem verarbeitet und genutzt werden. Die Daten des Kunden werden von uns und unseren Vermittlern allein auf der Grundlage gemäß Art. 6 Abs. 1a) DSGVO verarbeitet.
Werbung
Solange der Kunde nicht widerspricht, werden dessen Daten zur Pflege und Intensivierung unserer vertrauensvollen Vertragsbeziehung genutzt. Wir erlauben uns insofern, den Kunden mitunter auf günstige Angebote hinzuweisen.
Widerruf der Einwilligung
Die Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1a) DSGVO kann jederzeit per E-Mail an datenschutz@granvalora.de, per Fax an 06431/49589-89, oder auch postalisch an GranValora GmbH & Co. KG, Im Dachsstück 9, D-65549 Limburg, widerrufen werden.
Weitere Informationen zum Datenschutz
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.granvalora.de/datenschutz.
X. Mitwirkungs- u. Sorgfaltspflicht des Kunden, Abtretung
(1) Für den Kunden bestehen folgende Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten:
a) GranValora sind unverzüglich schriftlich alle für die Geschäftsbeziehung wesentlichen Tatsachen anzuzeigen, so z.B. Änderung des Namens, der Anschrift, des Personenstandes, der Verfügungs- oder Verpflichtungsfähigkeit des Kunden oder der für ihn zeichnungsberechtigten Personen, sowie Änderungen die der GranValora bekannt gegebenen Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse. Die Anzeigepflicht besteht auch dann, wenn die Tatsachen in öffentlichen Registern eingetragen und veröffentlicht werden.
b) Aufträge und Weisungen jeder Art müssen den Inhalt des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Abänderungen und Bestätigungen müssen als solche gekennzeichnet sein.
c) Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse, Lastschriften, Lagerauszüge oder sonstige Mitteilungen von GranValora sowie Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der Auftragserfüllung durch GranValora müssen unverzüglich erhoben werden.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche, die ihm aus dem Kaufauftrag gegenüber GranValora zustehen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von GranValora an Dritte abzutreten.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch und es gilt ausschließlich deutsches Recht. Maßgeblich ist in jedem Fall die deutsche Fassung der Geschäftsbedingungen. Versionen in anderen Sprachen dienen lediglich der Information. GranValora ist grundsätzlich berechtigt, erforderliche fremdsprachige Urkunden und Dokumente zurückzuweisen und alle damit zusammenhängenden Handlungen solange zu verweigern, bis der Kunde eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorlegt.
XI. Schlussbestimmungen
(1) Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, unabhängig davon, ob der Bezug der Güter von GranValora aus dem In- oder Ausland erfolgt. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und GranValora ist, soweit ein Gerichtsstand wirksam vereinbart werden kann, Limburg an der Lahn. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern bestimmt sich der Gerichtsstand nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Auftrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB oder des Kaufauftrags hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder teilweise unwirksamen Bestimmung gilt die entsprechende gesetzliche Regelung. Dasselbe gilt im Falle von Lücken. § 139 BGB findet keine Anwendung.
AGB Version 1.9, Stand: Juli 2023